Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

 

Leistungsbeschreibung

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

 

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

 

 

Teaser

Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

 

 

Verfahrensablauf

Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

 

Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

  1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
  2. Prüfung
  3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Voraussetzungen

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Je nach Aufwand können diese zwischen 50,00 bis 320,00 Euro betragen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

 

ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde

Bearbeitungsdauer: 1 Woche

 

Informationsstand

02.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr