Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.

 

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

 

Teaser

Sie können als Jugendlicher oder junger Volljähriger bei schwierigen Familiensituationen oder auch sozialer Benachteiligung eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beanspruchen.

 

 

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

 

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

 

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

 

Informationsstand

11.09.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Soziale Dienste

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-100
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: Soziale Dienste
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 . 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

 

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