International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich dann für ein Studium bewerben können.

 

Mit einer vollständigen Anerkennung Ihres IB-Diploms als direkte Hochschulzugangsberechtigung können Sie in Deutschland das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Hierfür wird die Punktezahl, die Sie im IB-Programm erreicht haben, auch in das deutsche Notensystem umgerechnet.

 

Erfüllt Ihr IB-Diplom nicht alle Voraussetzungen für einen direkten Hochschulzugang, ist zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich das Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg erforderlich.

 

Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

 

 

 

Teaser

Wenn Sie ein International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

 

 

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Antrag auf Anerkennung reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • IB-Diplom (im Original, als beglaubigte Kopie oder Ihr online verifizierbares Dokument),
  • IB-Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Level-Angaben
  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn des IB

 

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP.

 

 

Voraussetzungen

Die jeweils aktuellen Voraussetzungen für die Anerkennung eines IB-Diploms finden Sie bitte auf der Seite der Kultusministerkonferenz.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • IB-Diplom (im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • IB-Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Level-Angaben
  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn des IB

 

Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

 

 

Rechtsbehelf

Gegen den Anerkennungsbescheid kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch erhoben werden.

 

 

Anträge / Formulare

Je nach Hochschule unterschiedlich.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Kultusministerkonferenz - Hochschulzugang

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 205-0
Telefax: +49 631 205-3200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau

Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 280-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Universität Koblenz

Universitätsstraße 1
56070
56016

Telefon: +49 261 287-0
Telefax: +49 261 287-1600

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