Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

 

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

 

 

Teaser

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde oder bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie die jagdliche Ausbildung absolviert haben.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

 

 

Voraussetzungen

  • mindestens 15 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • abgeschlossene Unfallversicherung
  • gezahlte Prüfungsgebühr
  • abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
  • gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
  • Nachweis einer Unfallversicherung
  • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
  • gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Frist.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Online-Dienste vorhanden: ja

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: