Jagdschein ersetzen wegen Verlust

 

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

 

 

Teaser

Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

 

 

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

 

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Gebühr: EUR 22,00

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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