Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

 

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

 

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

 

 

Teaser

Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

 

 

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

 

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Verwaltungsgebühr: EUR 8,50

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1  -  3 und 5, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 

 

Rechtsbehelf

 

Widerspruch 

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: nicht relevant

 

Schriftform erforderlich: ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

 

 

Informationsstand

26.11.2022

 

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