Kurzzeitkennzeichen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug

Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige

Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.

Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der

Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am

rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das

Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

 

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein

Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

 

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder

Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen

nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung

der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur

nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das

Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem

Kurzzeitkennzeichen fahren.

 

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder

Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die

Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

 

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft

wurden.

 

 

Teaser

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte

Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

 

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des

Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es

unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich

direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild

drucken lassen können.

 

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland

gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der

zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine

empfangsberechtigte Person nennen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

 

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

 

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,20

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

 

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja

 

 

Informationsstand

10.11.2023

 

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