Kfz-Steuerbefreiung

 

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

 

Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

  • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.

 

 

Teaser

Sie möchten die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für die Ausstellung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. 

​Sobald Sie im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis sind, wenden Sie sich für die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Hauptzollamt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

 

 

Anträge / Formulare

Die Beantragung des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis kann formlos beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen.

Informationen und Formulare zum Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de, unter der Rubrik „Kraftfahrzeugsteuer“ und „Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen“).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

Baedekerstraße 2-20
56073

Telefon: +49 261 4041-1
Telefax: +49 261 4041-407

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 26-1
Telefax: +49 6341 26-287

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-444

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Moltkestraße 19
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

In der Reichsabtei 6
54292

Telefon: +49 651 1447-0
Telefax: +49 651 1447-253

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier