Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter

 

Leistungsbeschreibung

Kindergartenbetreuung

 

Alle Kinder haben ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (ab 1. August 2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Kinder mit Behinderung können außerdem einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe zum Ausgleich ihrer Behinderung haben.

 

In Rheinland-Pfalz gibt es die Angebotsformen

  • „Einzelintegration in Kindertagesstätten“,
  • „Integrative Gruppen“ (fünf Kinder mit und 10 Kinder ohne Behinderung) und
  • „Heilpädagogische Gruppen“ (acht Kinder mit Behinderung).

 

Diese Wahlmöglichkeit hat eine wichtige Bedeutung für die betroffenen Eltern. Die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung werden im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung festgestellt, die in enger Abstimmung und Einbindung der Eltern erfolgt.

 

Weitere Informationen zu Kindertagesstätten finden Sie hier. 

 

 

Teaser

Haben Sie ein Kind mit Behinderung? Dann hat es einen Anspruch auf EIngliederungshilfe. Hierzu gibt es verschiedene Angebotsformen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugend- und Sozialämter.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: Kindertagesstätten
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Für Anliegen rund um die Themen Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Beurkundungen bitte vorab einen Termin online buchen.

Darüber hinaus wird ebenfalls um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Abteilungsleitung Jugend und Familie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Abteilungsleitung Soziales

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Jugend und Familie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-437
Telefax: 02631 803-665

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 41 - 1. Leitung (Eingliederungshilfe, Asylbewerber, Krankenhilfe)

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: http://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Zu den Öffnungszeiten

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 41 - 2. Eingliederungshilfe

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 53 - 1. Leitung (Kindertagesstätten, -pflege & Elterngeld)

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 53 - 2. Kindertagesstätten, -pflege und Elterngeld

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail