Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung

 

Leistungsbeschreibung

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.

 

Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für

  • Unter-2-Jährige,
  • Über-2-Jährige,
  • Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Teaser

Sie möchten eine Tageseinrichtung für Kinder errichten? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

 

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten

 

 

Voraussetzungen

Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

 

 

Anträge / Formulare

Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

 

Informationsstand

04.01.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-310

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/