Leistungsbeschreibung
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.
Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für
- Unter-2-Jährige,
- Über-2-Jährige,
- Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Teaser
Sie möchten eine Tageseinrichtung für Kinder errichten? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat Kindertagestätten
Voraussetzungen
Tageseinrichtungen für Kinder werden betrieben durch Träger, gegegenenfalls anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder durch Kommunen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Nachweis, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Kita geeignet sind, sind der Nachweis der Baugenehmigung, eine Bauabnahmebescheinigung oder eine entsprechende Bescheinigung des Architekten und der Nachweis der Durchführung der Brandverhütungsschau bereits vor Betriebsaufnahme vorzulegen. Unfallkasse, Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsamt müssen die Geeignetheit ebenfalls bestätigen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen, Änderungen sind dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Anträge / Formulare
Es ist ein Antrag notwendig. Dieser kann nur über das webbasierte Landesverfahren KiDz gestellt werden. Zugang zum webbasierten Landesverfahren erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Informationsstand
04.01.2023