Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

 

Teaser

Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

 

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

 

 

Rechtsgrundlage

Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

 

 

Informationsstand

03.09.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Schule und Sport

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-457
Telefax: +49 2631 802-455

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Sport und Vereine

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: