Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte

 

Leistungsbeschreibung

Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

  • der Verhütung von Krankheiten

 

oder

  • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

 

dienen.

 

Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

 

Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

 

 

Teaser

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

 

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über eventuelle Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse

 

 

Informationsstand

23.07.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf