Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

 

Leistungsbeschreibung

Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

 

Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

 

Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

 

 

Teaser

Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

 

 

Verfahrensablauf

Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

 

Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

    • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
    • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
    • als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
    • In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle

 

Voraussetzungen

Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kontonachweis
  • gegebenenfalls Kontovollmacht

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.

 

 

Informationsstand

06.11.2020

 

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