Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen

 

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

 

 

Teaser

Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.

 

 

Verfahrensablauf

Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).

 

 

Voraussetzungen

Abgabe des Höchstgebotes.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsgrundlage

Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Informationsstand

27.12.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)

Rheinstraße 4e
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 20496-0
Telefax: +49 6131 20496-251

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesbetrieb LBB