Leistungsbeschreibung
Den größten nationalen Weinwettbewerb führt die Landwirtschaftskammer durch. Anträge für Wein, Sekt und Perlwein können online gestellt werden.
Teaser
Sie wollen Ihren Wein oder auch Sekt pämieren lassen? Dann bewerben Sie sich bei der Landwirtschaftskammer.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten gemäß der Gebührensatzung der Landwirtschaftskammer an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Informationsstand
04.12.2020