Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, den Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, den Pachtvertragsabschluss anzuzeigen.

Stellt die zuständige Behörde fest, dass

  • der geschlossene Landpachtvertrag zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung, führt,
  • hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
  • der Pachtpreis unangemessen hoch ist,

 

kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

 

 

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats anzeigen.

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie können den Abschluss eines Landpachtvertrages bei der zuständigen Behörde anzeigen. Einen mündlich geschlossenen Landpachtvertrag zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Einen schriftlich geschlossenen Landpachtvertrag reichen Sie als Kopie ein.

 

Nach Anzeige des abgeschlossenen Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

 

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte.

 

 

Voraussetzungen

Sie müssen einen Landpachtvertag abgeschlossen haben. Sie dürfen durch den Landpachtvertrag

  • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung,
  • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • keinen unangemessen hohen Pachtpreis

 

bewirken.

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag
  • abgeschlossener Landpachtvertrag (Kopie oder im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung)

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss des Landpachtvertrages
  • Bearbeitungsfrist / Genehmigungsfiktion: 1 Monat, Verlängerung auf 2 Monate möglich

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

 

 

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

Genehmigungsfiktion: 1 Monat

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

Der Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.

Innerhalb der 1-Monatsfrist

 

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

 

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden

Persönliches Erscheinen: nein

 

 

Kurztext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

 

 

Informationsstand

25.10.2023

 

 

Typisierung

3

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
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Ringstr. 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-723
Telefax: 02631 803-737

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E-Mail: Kontakt per eMail

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