Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie  eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

 

 

Teaser

Sie möchten ein Schutzgebiet befahren, welches normalerweise eine Zufahrt verbietet? Dann können Sie unter Angabe der Gründe eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden

 

 

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse,
  • unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
  • Vereinbarkeit mit Schutzzweck

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:

  • Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Bestehen Alternativen zur Befahrung?
  • Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.

 

 

Anträge / Formulare

Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

 

Informationsstand

25.10.2019

 

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