Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland

 

Leistungsbeschreibung

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.

 

 

Teaser

Auf sogenanntem Grabeland können Sie als Hobbygärtner befristet einjährige Pflanzen anbauen.

 

zurück zur Übersicht