Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen

 

Leistungsbeschreibung

Feststellung der Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit einem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschuss bzw. einer Lehramtsbefähigung mit einer rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt.

 

 

Teaser

Sofern Sie in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist in Ausnahmefällen eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung erforderlich.

 

 

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit dem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer Lehramtsbefähigung mit der rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

 

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Soweit die Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst erfolgt, wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 31.

 

Soweit ausnahmsweise eine gesonderte Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung erfolgt, wenden Sie sich an das Ministerium für Bildung.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst können die erforderlichen Unterlagen den Bewerberinformationen entnommen werden, die auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier unter unten stehenden Links zu finden sind.

 

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,

 

weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Bewerbungsfristen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; im Übrigen keine.

 

 

Informationsstand

02.12.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/