Lehramtsprüfung anerkennen

 

Leistungsbeschreibung

Sie möchten ohne Lehramtsabschluss in Rheinland-Pfalz als Lehrkraft arbeiten? Da in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern abgedeckt werden kann, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, besteht in Bedarfsfächern in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne Lehramtsausbildung.  

 

 

Teaser

Sie möchten ohne Lehramtsabschluss in Rheinland-Pfalz als Lehrkraft arbeiten? Es besteht in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten HochschulabsolventInnen auch ohne Lehramtsausbildung.

 

 

Verfahrensablauf

Die Bedarfsfächer werden auf der Internseite des Bildungsministeriums veröffentlicht.

 

Die Bewerbung Richten Sie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.

 

Die Einzelfall-Prüfung der fachwissenschaftlichen/künstlerischen Voraussetzungen und Entscheidung über eine Zulassung zum Quer- oder Seiteneinstieg wird grundsätzlich vom Landesprüfungsamt getroffen. Die Bewerbung erfolgt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für die Einstellung in den Quer- bzw. Seiteneinstieg wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Zuständige Stelle

Für die Prüfung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen ist das Ministerium für Bildung zuständig.

 

 

Voraussetzungen

Quereinstieg:

Es können Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, die über einen Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach verfügen (z.B. Diplom einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, Master, Magister im Hauptfach, 4-semes-triger Master an einer Fachhochschule), sofern die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die eine Erste Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt abgelegt haben.

Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel Studienleistungen im Umfang von 60 ECTS bzw. 40 SWS in einem sogenannten Zweitfach nachweisen können. Dieses Fach muss kein Bedarfsfach, aber ein Fach der jeweiligen Schulart sein.

 

Seiteneinstieg:

 

Es bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen: 

 

Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss)

 

in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach: 

  • Vordiplom oder
  • Zwischenprüfung oder
  • Bachelor oder
  • vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)

 

Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.

 

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eins der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss

 

zusätzlich für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen

  • eine danach absolvierte mindestens zweijährige Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder
  • eine mindestens zweijährige Kindererziehungszeit

 

Der Seiteneinstieg kann nur in einer Schulart erfolgen, für die die Erste Staatsprüfung berechtigt

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt Bewerbungsfristen für die Einstellung in den Quer- und Seiteneinstieg.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Quer- oder Seiteneinstieg erfüllen, können Sie sich vorab an das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen im Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61 in 55116 Mainz wenden.

 

 

Zusammenfassung für Servicecenter

 

Informationsstand

17.02.2021

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/