Leistungsbeschreibung
Asylbegehrende und Spätaussiedler werden in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht, betreut und gegeben falls zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt. Dabei soll der Aufenthalt in dieser Einrichtung 6 Monate nicht übersteigen. Dabei werden Unterkunftsplätze zur Unterbringung von ausländischen Asylbegehrenden bereitgestellt und Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz durchgeführt.
Weitere Leistungen sind:
- Meldung unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Stellung des Vormundschaftsantrags
- Gesundheitsuntersuchungen
- landesinterne- und landesübergreifende Verteilung der Asylbegehrenden
- Erstattung von Aufwendungen
- Buchung illegal eingereister Ausländer und deren Verteilung
- Ausstattung mit Kleidung, hygienischen Bedarfsmittel, Unterkunft und Verpflegung
- Stellung von Notunterkünften
- schulische Betreuung, Beratung sowie Hilfe in besonderen Lebenssituationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sämtliche Urkunden, die die Identität des Asylbegehrenden sowie dessen Lebensweg beurkundet.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.