Leistungen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

 

Leistungsbeschreibung

Asylbegehrende und Spätaussiedler werden in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht, betreut und gegeben falls zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt. Dabei soll der Aufenthalt in dieser Einrichtung 6 Monate nicht übersteigen. Dabei werden Unterkunftsplätze zur Unterbringung von ausländischen Asylbegehrenden bereitgestellt und Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz durchgeführt.

 

Weitere Leistungen sind:

  • Meldung unbegleiteter minderjähriger Ausländer und Stellung des Vormundschaftsantrags
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • landesinterne- und landesübergreifende Verteilung der Asylbegehrenden
  • Erstattung von Aufwendungen
  • Buchung illegal eingereister Ausländer und deren Verteilung
  • Ausstattung mit Kleidung, hygienischen Bedarfsmittel, Unterkunft und Verpflegung
  • Stellung von Notunterkünften
  • schulische Betreuung, Beratung sowie Hilfe in besonderen Lebenssituationen

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sämtliche Urkunden, die die Identität des Asylbegehrenden sowie dessen Lebensweg beurkundet.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

Dasbachstr. 19
54292

Telefon: +49 651 9494-924

E-Mail: Kontakt per eMail