Meldung einer Tierhaltung

 

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Rinder
  • Schweine (auch Minipigs)
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
  • andere Klauentiere
  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
  • Bienen und Hummeln

 

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

 

Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
  •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Haltung von

  • Rindern,
  • Schweinen,
  • Schafen,
  • Ziegen,
  • Pferden und
  • Bienenvölkern

 

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen

Ringstr. 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-723
Telefax: 02631 803-737

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 81 - 1. Leitung (Amtstierärztlicher Dienst & Verbraucherschutz)

Ringstraße 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 81 - 2. Amtstierärztlicher Dienst

Ringstraße 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: