Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zuständig.
Die Haupttätigkeiten des Landesamtes haben folgende Ziele:
die Messrichtigkeit zu gewährleisten
- im geschäftlichen Verkehr und zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs,
- beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher,
- im amtlichen Verkehr und bei Messungen im öffentlichen Interesse.
sicherzustellen dass
- den Käufern von energieverbrauchsrelevanten Produkten alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bezüglich der Energieeffizienz zur Verfügung stehen,
- angebotene Produkte alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der umweltgerechten Gestaltung und des Verbrauchs an Energie und anderen wichtigen Ressourcen einhalten,
- angebotene vorverpackte Produkte und Lebensmittel die Anforderungen an die Nennfüllmenge einhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge und Anfragen sind an die zentrale Anlaufstelle, das Service-Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen, in Bad Kreuznach zu richten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen über notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Welche Gebühren fallen an?
Die verschiedenen Gebühren (Eichgebühren, Gebühren für die Benutzung von Gewichten, Miete des Eichfahrzeuges usw.) finden Sie auf nachstehender Seite oder erfahren Sie diese vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare (z.B. Eichantrag, Verbraucherbeschwerde) finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen unter www.lme.rlp.de.
Informationsstand
28.07.2020