Mittagsverpflegung an Schulen beanspruchen

 

Leistungsbeschreibung

Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Rheinland-Pfalz bieten ihren Schülern ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an. 

 

 

Teaser

Sie möchten, dass Ihr Kind ein warmes Mittagessen in der Schule erhält? Dann können Sie dies in der Schule selbst bestellen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt bzw. der Schule.

 

Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag.

 

Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für ein Mittagessen vollständig erstattet.

 

 

Anträge / Formulare

Antragsformular für die Nutzung des Mittagessenangebots erhalten Sie in der Regel im Sekretariat der jeweiligen Schule.

 

 

Informationsstand

27.08.2019

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Neuwied"

In allen Ganztagsschulen in Trägerschaft des Landkreises Neuwied erhalten die Schülerinnen und Schüler mittags in der Mensa ein gesundes warmes Mittagessen.

Wie Sie Ihr Kind für das Mittagessen anmelden, erfahren Sie bei der Schule oder im Schulverwaltungsreferat der Kreisverwaltung, Telefon: 02631/803-365 oder -252.

Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Schulmittagessen allein aufzubringen, können folgende Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen:

  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden vom zuständigen Sozialamt bzw. Jobcenter übernommen.

Bitte den Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde senden

(Stadt Neuwied = Stadtverwaltung Neuwied, Landkreis Neuwied = Kreisverwaltung Neuwied,

Westerwaldkreis = Jobcenter Montabaur, Landkreis Altenkirchen = Kreisverwaltung Altenkirchen)

Sie müssen dann selbst lediglich 1,00 € pro Essen für Ihr Kind zahlen.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Schule und Sport

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-457
Telefax: +49 2631 802-455

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Sport und Vereine

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

Detailansicht »

Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 21 - 1. Leitung (Schulen, Weiterbildung und Sport)

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Detailansicht »

Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 21 - 2. Schulen, Weiterbildung und Sport

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: