Leistungsbeschreibung
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß der Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Informationsstand
04.12.2020