Leistungsbeschreibung
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.
Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.
Teaser
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.
Verfahrensablauf
- Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.
Voraussetzungen
- ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliches Attest
- welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen
Informationsstand
05.07.2022