Namensänderung bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter melden

 

Leistungsbeschreibung

 

Wenn Sie Leistungen bzw. Lohnersatzleistungen zum Beispiel Arbeitslosengeld oderArbeitslosengeld II oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter beziehen, müssen Sie dort jede Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden.

 

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen oder Lohnersatzleistungen bzw. Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft.

 

 

Teaser

Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, Kindergeld oder eine andere Leistung bei der Agentur für Arbei oder dem Jobcentert? Dann müssen Sie im Falle einer Heirat oder Scheidung Ihre Namensänderung dort mitteilen, um die Leistungen weiter beziehen zu können.

 

 

Verfahrensablauf

Bezug von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld):

Bitte verwenden Sie für die Meldung möglichst das Formular "Veränderungsmitteilung", welches Sie von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit erhalten haben, als Sie sich arbeitslos meldeten. Das Formular steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung, Sie können es am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Agentur für Arbeit /Jobcenter schicken.

 

Bezug von Kindergeld:

Für Änderungsmitteilungen zum Bezug von Kindergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit ein spezielles Formular zur Verfügung. Sie können es ebenfalls am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann an die Familienkasse der Agentur für Arbeit senden.

 

Personen, die als arbeitssuchend gemeldet sind:

Auch wenn Sie Arbeit suchen, aber keine Lohnersatzleistungen beziehen, sollten Sie die Änderung Ihres Namens rasch der Agentur für Arbeit mitteilen. Damit ist gewährleistet, dass die Vermittlungsbemühungen nahtlos fortgesetzt werden können.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Empfehlenswert: Kopie von standesamtlichen Dokumenten (Eheurkunde, Bestätigung der Namensänderung).

 

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

 

 

Informationsstand

01.10.2019

 

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