Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

 

 

 

Teaser

Sie sind seit 3 Jahren mit einem deutschen verheiratet oder führen mit solchen eine Lebenspartnerschaft? Dann können Sie bei Erfüllung weiterer Vorraussetzungeneine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
  • seit mindestens 3 Jahren bestehende familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsagehörigen (Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kind oder Elternteil)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

 

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Gebühr: EUR 113,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

 

 

Informationsstand

26.08.2022

 

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