Leistungsbeschreibung
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Teaser
Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Dies gilt nicht für Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Verfahrensablauf
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt ihrer Hochschule.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
Informationsstand
13.04.2021