Nutztierriss durch Wolf oder Luchs Entschädigung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz.  Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet. Dasselbe gilt für den Luchs – hier wird die Wiederbesiedlung aktiv durch ein Auswilderungsprojekt im Pfälzerwald unterstützt.

 

Beide Tierarten leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind.

 

Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung beantragen.

 

 

Teaser

Ihr Weide- oder Gehegetier wurde vermutlich durch einen Luchs oder Wolf verletzt oder getötet? Dann melden Sie dies innerhalb von 24 Stunden, um bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Entschädigung zu erhalten.

 

 

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie den Nutztierriss an die Hotline oder per Mail an die zuständige Stelle. Im Anschluss erfolgt die Prüfung vor Ort und es wird ein Rissgutachten erstellt. Dies ist für Sie kostenlos. Hierfür ist es wichtig, dass das getötete Nutztier noch nicht entsorgt wurde. Lassen Sie das getötete Tier an Ort und Stelle und sichern Sie es mit einer Plane, um es vor Aasfressern zu schützen. Lassen Sie keine Hunde in die Nähe und sperren Sie den Bereich ab.

 

Wenn ein Übergriff durch den Wolf oder Luchs nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie einen Antrag auf finanzielle Entschädigung bei der zuständigen Stelle stellen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung der Rissentschädigung an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO).

 

 

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Rissentschädigung ist ein Rissgutachten durch das KLUWO. In ausgewiesenen Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist außerdem ein ausreichender Herdenschutz durch (Elektro-)Zäune und/oder Herdenschutzhunde Voraussetzung für eine Entschädigung.

 

Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn.

 

Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm

 

Merkmale zur Bestimmung von Rissen durch Tiere finden Sie nachstehend:

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung des gerissenen Nutztieres soll innerhalb von 24 Stunden über die allgemeine Hotline (06306-911199) erfolgen.

 

 

Bemerkungen

Bitte nelden Sie Risse mit Luchs- oder Wolfsverdacht unverzüglich bei der zentralen Hotline oder per Mail.

 

 

Informationsstand

09.08.2023

 

 

FAQ

Wie erfolgt die amtliche Anerkennung eines Schadensfalls?

 

Die für den Tierhalter kostenlose Rissbegutachtung vor Ort wird durch das KLUWO durchgeführt. Ein Rissprotokoll zu Spuren, äußeren Verletzungen etc. wird erstellt und es wird entschieden, ob eine eingehende Untersuchung des Tieres im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz erfolgen soll. Über die ermittelte Todesursache wird der Tierhalter informiert.

 

Was wird konkret entschädigt?

 

Sind Wolf oder Luchs als Schadensverursacher nicht auszuschließen, kann der Tierhalter einen Antrag auf Entschädigung bei dem KLUWO stellen. Die Schadenshöhe wird anhand der Schätztabelle der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz auf Basis von aktuellen Werten ermittelt. Es kommt der durchschnittliche Marktwert in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht, Alter, Gewicht, Leistungsgruppe und sonstiger Eigenschaften, wie z.B. Trächtigkeit oder Zucht, zur Anwendung.

 

Entschädigt werden auch Folgeschäden, die im Betrieb des Tierhalters entstanden sind (Zäune, Entsorgung von Tierkadavern). Die Schadensregulierung erfolgt über das KLUWO, die aktuellen beihilferechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Bei der Ausweisung eines Präventionsgebietes gilt eine Übergangsfrist für Präventionsmaßnahmen von einem Jahr (siehe 5.1). In diesem Zeitraum kann die volle Ausgleichszahlung auch ohne vorhandene Prävention stattfinden.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)

Hauptstraße 16
67705 Trippstadt

Telefon: 06131 884268180

E-Mail: Kontakt per eMail

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Adresse:
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 240518-0
Telefax: +49 6131 240518-70

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.umweltstiftung.rlp.de

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Adresse:
Zentralstelle der Forstverwaltung - Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)

Hauptstraße 16
67705 Trippstadt

Telefon: 06306 911-199 (alternativ: 06131 884 268 199 Hotline-Großkarnivoren-RLP Auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar! Hinweise zu Luchs & Wolf (wie z. B. Risse oder Sichtungen) möglichst sofort melden!)