Leistungsbeschreibung
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
Teaser
Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Anbringung eines Schildes: „Öffentliche Waage Wägebereich von …kg bis …kg“
- Öffentliche Wägungen sind
- gewissenhaft und unparteiisch vorzunehmen,
- abzulehnen, wenn Verwender/Besitzer der Waage, das Wägepersonal oder ein unmittelbarer Angehöriger unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.
- Bescheinigung der öffentlichen Wägungen mit Unterschrift und Angabe
- dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt,
- von Ort und Datum der Wägung des
- Namens des Auftraggebers,
- der Art des Wägegutes,
- des Kennzeichens bei KFZ oder Anhängern,
- bei selbsttätigen Waagen: des Zählwerksstandes vor/nach der Wiegung und Wägeergebnis.
- Aufbewahrung der Unterlagen über die öffentlichen Wägungen für mindestens zwei Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsbehelf
Keiner.
Anträge / Formulare
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
Informationsstand
30.06.2020