Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.


Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr

  • ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
  • sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
  • oder im Falle der Einfuhr aus einem Drittland mit anschließender Ausfuhr in ein Drittland ein PGZ für die Wiederausfuhr.

 

Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.


Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich

  • Ihre Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder
  • der Ursprung Ihrer Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss.

 

Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.


Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.

 

 

Teaser

Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis beziehunsgweise Vorausfuhrzeugnis oder Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen.


Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit.

 

 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Pflanzengesundheitsdienst des Landes Rheinland-Pfalz

 

 

Zuständige Stelle

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

  • Adressen
    • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs
    • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
  • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
  • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
  • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in Rheinland-Pfalz abhängig vom Aufwand.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung eines Exports von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen müssen Sie in Rheinland-Pfalz in der Regel mindestens 3 Werktage im Voraus beantragen, bei Rundholz mindestens 5 Tage im Voraus.

 

 

Anträge / Formulare

Online-Dienst vorhanden: Ja

 

Pflanzengesundheitszeugnis-Online (PGZ-Online)
Dieses Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export- und Re-Export-Sendungen zur phytosanitären Kontrolle und zur Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses beim zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.

 

 

Informationsstand

25.09.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/