Leistungsbeschreibung
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.
Teaser
Sie möchten beispielsweise einen Handel mit Pflanzenschutzmittel betreiben? Dann müssen Sie dies schriftlich und vor Tätigkeitsaufnahme anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Voraussetzungen
Sie verfügen über die fachliche Sachkunde und können diese nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben der schriftlichen Anzeige sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie Sachkundenachweis
- ggf. Nachweise zu Fort-/Weiterbildungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
Anträge / Formulare
Es ist eine schriftliche Anzeige notwendig