Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.

 

 

Teaser

Sie möchten beispielsweise einen Handel mit Pflanzenschutzmittel betreiben? Dann müssen Sie dies schriftlich und vor Tätigkeitsaufnahme anzeigen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.

 

 

Voraussetzungen

Sie verfügen über die fachliche Sachkunde und können diese nachweisen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben der schriftlichen Anzeige sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopie Sachkundenachweis
  • ggf. Nachweise zu Fort-/Weiterbildungen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.

 

 

Anträge / Formulare

Es ist eine schriftliche Anzeige notwendig

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/