Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

 

Leistungsbeschreibung

Pflegekassen haben

  • über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung aufzuklären und Auskunft zu geben.
  • auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
  • in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren.
  • auf den Anspruch auf umfassende Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) hinzuweisen.
  • über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren.

 

Leistungs- und Preisvergleichslisten über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zu übermitteln.

 

 

Teaser

Die Pflegekassen haben Versicherte und Angehörige bzw. Lebenspartner über das Thema Pflegebedürftigkeit, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu informieren.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn oder Berlin. Alternativ steht Ihnen auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung unter der Rufnummer +49 30 3406066-02  zur Verfügung.

 

 

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn

Rochusstraße 1

53123 Bonn


Tel.: +49 228 99441-0

Fax.: +49 228 99441-1921

E-Mail: info@bmg.bund.de

 

Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Berlin

Friedrichstraße 108

Wilhelmstraße 54

10117 Berlin (Mitte)


Tel.: +49 30 18441-0

Fax.: +49 30 18441-1921

E-Mail: info@bmg.bund.de

 

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Tel.: +49 30 3406066-02

 

Servicezeiten:

Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr

Fr 08:00 - 15:00 Uhr

 

Barrierefreier Zugang:

 

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon

 

Tel.: +49 30 3406066-09

 

E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de

E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de

 

Gebärdentelefon Video over IP

 

Tel.: +49 30 3406066-08 (Gebärdentelefon ISDN Bildtelefon)

E-Mail: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die ab 01.01.2017gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz entnehmen Sie der nachstehenden Leistungsbeschreibung:

 

 

Informationsstand

19.10.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf