Leistungsbeschreibung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur
Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des
Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 beträgt 58.050 Euro.
Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.
Teaser
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Verfahrensablauf
Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Informationsstand
07.07.2022