Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.

 

 

Teaser

Sie müssen auf Ohren Pfropfenreben-, Topfreben- oder Kartonagerebenbestand nachweisen, dass keine Nemtoden in Ihren Vermehrungsflächen Viren übertragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer

 

Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Informationsstand

04.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr