Planfeststellung

 

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.


Insbesondere

  • die Errichtung und Änderung von
    • Bergbahnen,
    • Energiefreileitungen ab 110 kV,
    • Flughäfen und Landeplätzen,
    • Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
    • Eisenbahnstrecken,
  • der Deichbau und Gewässerausbau sowie
  • der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen

 

unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

 

 

Rechtsgrundlage

§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
und i. V. m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Landesstraßengesetz (LStrG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Luftverkehrsgesetz (LuftVG) etc

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Landesstraßengesetz (LStrG)

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

 

zurück zur Übersicht