Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

In einigen Städten und Gemeinden von Rheinland-Pfalz werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Handy.

 

 

Teaser

Sie können eine Berechtigung zum Öffnen eines elektronischen Pollers erhalten, wenn Sie einer bestimmten Personengruppe angehören.

 

zurück zur Übersicht