Private Labore für die Beschaffenheitspüfung von Saatgut Zulassung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Saatgut welches das in den Verkehr bzw. Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Diese wird im Anschluss auf: 

  • Fremdbesatz;
  • Keimfähigheit;
  • Reinheit geprüft.

 

Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Saatgut zulassen. Hierfür ist ein Antrag notwendig.

 

 

Teaser

Sie möchten als privates Labor die Beschaffenheit von Saatgut prüfen? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

 

 

Zuständige Stelle

Die Überwachung der Untersuchungs- und Verfahrensabläufe der Privatlabore übernimmt die niedersächsische Anerkennungsstelle in Amtshilfe für die Anerkennungsstellen in Deutschland.

 

 

Voraussetzungen

Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal über die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass das Labor über Räumlichkeiten und Geräte verfügt, die für die ordnungsgemäße Prüfung geeignet sind.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse beim Personal für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung
  • Aufstellung zu den Räumlichkeiten und Geräten, die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung verwendet werden sollen

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Zulassung eines Labors gemäß Saatgutverordnung Grundgebühr: 2.900 €
  • Prüfung des Laborpersonals zusätzlich zur Gebühr je Person: 575 €
  • Überwachung eines zugelassenen Labors gemäß Saatgutverordnung: jährlich 2.900 €
  • zusätzliche Beschaffenheitsprüfung (Kontrollprobe) gemäß Saatgutverordnung je Probe:  2,30 €
  • Anerkennung nach § 12 Abs. 1 b SaatV, je Partie: 36,75 €
  • Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SaatV, je Probe: 147 €

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

 

 

Informationsstand

23.03.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 7931243
Telefax: +49 671 79317243

E-Mail: Kontakt per eMail