Privater Feldbestandsprüfer Zulassung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung und auf

  • Sortenechtheit,
  • Sortenreinheit,
  • Fremdbesatz
  • Gesundheitszustand zu prüfen.

 

Je nach betreffendem Saatgut können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig werden.

 

Für die Prüfung von Betarüben, Futterpflanzen, Getreide sowie Öl- und Faserpflanzen kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen. Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, welche jährlich über Verträge neu geregelt wird.

 

 

Teaser

Sie möchten freiwillig und saisonal als private Feldbestandsprüfer tätig werden? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung

 

 

Zuständige Stelle

Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Feldbestandsprüfer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Feldbestandsprüfung bei Vermehrungsflächen zulassen.

 

 

Voraussetzungen

Wenn Sie als privater Feldbestandsprüfer tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Sie müssen einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:

  • Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
  • Führerschein

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Anträge / Formulare

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls unter:

 

 

Informationsstand

23.03.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Amtliche Saatenanerkennung


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 7931243
Telefax: +49 671 79317243

E-Mail: Kontakt per eMail