Leistungsbeschreibung
Saatgut welches das in den Verkehr bzw. Handel gebracht werden soll, muss vorab auf dessen Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer beauftragen dies zu tun.
Teaser
Sie möchten als Privatperson Saatgutproben prüfen? Dann müssen Sie eine entsprechende Zulassung beantragen.
Verfahrensablauf
Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien, die durch den privaten Probenehmer geprüft wurden, zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz -
Amtliche Saatenanerkennung
Zuständige Stelle
Die Anerkennungsstelle kann einen privaten Probenehmer zur Mitwirkung bei der Durchführung der Probenahme zulassen
Voraussetzungen
Wenn Sie als privater Probenehmer für Saatgut tätig werden wollen, müssen Sie zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen, die Sie durch eine Schulung sowie das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung erhalten. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen notwendig:
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro laut der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag notwenig.
Informationsstand
23.03.2020