Probe-Alarm und Probe-Warnungen am bundesweiten Warntag

 

Leistungsbeschreibung

Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. Er findet erstmals am Donnerstag, dem 10. September 2020 ab 11 Uhr statt.

 

Ziel des Warntags und der Probe-Warnungen ist es, dass

  • Sie sich mit der Warnung in Notlagen auskennen und
  • Sie wissen, was nach einer Warnung zu tun ist.

 

Warnungen werden von den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen herausgegeben. Gewarnt wird zum Beispiel bei Naturgefahren wie Hochwasser, gefährlichem Wetter oder bei einem Ausfall der Versorgung.

 

Mit dem Aktionstag soll außerdem auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel

  • Sirenen,
  • Warn-Apps für das Handy,
  • Einblendungen auf digitalen Werbetafeln oder
  • eine Unterbrechung des Programms im Radio, um eine Warnung zu verlesen.

 

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden vor. Er findet jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

 

 

Teaser

Am bundesweiten Warntag werden in Deutschland Warnmittel erprobt. Dazu werden Warn-Apps piepen, Sirenen heulen und Probe-Warnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

 

 

Verfahrensablauf

Am Warntag werden Probe-Warnungen und Probe-Alarm auf verschiedenen Wegen ausgelöst. Geplant ist der folgende Ablauf:

  • Um 11:00 Uhr wird eine Probe-Warnung an alle Stellen geschickt, die am Warnsystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) teilnehmen, die sogenannten Warnmultiplikatoren. An das Warnsystem sind zum Beispiel Radiosender und die Technik (Server) für Warn-Apps angeschlossen.
  • Die Warnmultiplikatoren versenden die Probe-Warnung über ihre Systeme oder Programme an diejenigen Geräte, auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen – zum Beispiel an Radios oder die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA).
  • Zeitgleich werden von den zuständigen Stellen in den Ländern, Landkreisen und Gemeinden verfügbare Warnmittel zur Probe ausgelöst, etwa Sirenen und Lautsprecherwagen.
  • Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten.
  • Um 11:20 Uhr wird erneut ein Probe-Signal zur Entwarnung an die teilnehmenden Stellen verschickt.

 

Voraussetzungen

entfällt

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

entfällt

 

 

Welche Gebühren fallen an?

entfällt

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

entfällt

 

 

Bearbeitungsdauer

entfällt

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: entfällt

 

Onlineverfahren möglich: entfällt

 

Schriftform erforderlich: entfällt

 

Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

 

 

Informationsstand

07.09.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Feuer-, Hochwasser u. Katastrophenschutz

Hafenstraße 90
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-136
Telefax: +49 2631 802-805

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 16:30 Uhr

Di. 07:30 - 16:30 Uhr

Mi. 07:30 - 16:30 Uhr

Do. 07:30 - 16:30 Uhr

Fr. 07:30 - 13:00 Uhr


Hinweis:

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Ansprechpartner: