Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

 

Leistungsbeschreibung

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen. Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden.Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.

 

Verstöße gegen die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung können entsprechend rechtlich geahndet werden, sofern die Person ohne Bescheinigung nicht der Aufforderung durch die zuständige Behörde nachkommt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gesundheitsberatung wahrzunehmen und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

 

 

Teaser

Wenn Sie eine Prostitutionstätigkeit  ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Tätigkeitsanmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Zuständige Stelle

Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr.

Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die gesundheitliche Beratung beläuft sich auf 40 bis 60 EUR.

Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden.

 

 

Typisierung

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 82 - 2. Gesundheitsförderung

Ringstraße 70
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner: