Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung

 

Leistungsbeschreibung

Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung. Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und  Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können

 

Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).

 

 

Verfahrensablauf

  1. Antragstellung
  2. Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, gegebenfalls Nachforderung.
  3. Einleitung des Verfahrens
  4. Übersendung der Verfahrensunterlagen an die verfahrensbeteiligten Stellen und Unterrichtung der Öffentlichkeit
  5. Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen u. evtl. Erörterungstermin
  6. abschließender Entscheid.

 

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie

  • beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
  • bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden

 

Zuständige Stelle

Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)

 

 

Voraussetzungen

Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens

  • Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
  • Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
  • Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
  • Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
  • Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt  

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von der Herstellungskosten des Vorhabens.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.

 

 

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.

 

 

Informationsstand

20.09.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Stresemannstr. 3-5
56068

Telefon: 0261 120-2147
Telefax: 0261 120-882147

Webseite: www.mittelrhein-westerwald.de
E-Mail: Kontakt per eMail