Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.

 

 

Teaser

Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Informationsstand

07.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr