Leistungsbeschreibung
Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.
Teaser
Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Informationsstand
07.12.2020