Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen. Anpflanzungen, die ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind unzulässig und daher zu roden. Darüber hinaus werden sie mit Geldstrafen sanktioniert.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Informationsstand

04.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz


55508 Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543

Telefon: +49 671 793-0
Telefax: +49 671 793199

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lwk-rlp.de

Öffnungszeiten:

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr