Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.

 

 

Teaser

Sie können jederzeit schriftlich auf die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer verzichten.

 

 

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden

 

 

Zuständige Stelle

Die Rechtsanwaltskammer, in der Sie aufgenommen wurden

 

 

Voraussetzungen

  • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag auf Verzicht  der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

 

 

Rechtsbehelf

  • Gegen die Ablehnung der Rücknahme der Aufnahme können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).

 

 

Anträge / Formulare

•    Schriftform erforderlich: ja

•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja

•    Onlineverfahren möglich: nein

 

 

Informationsstand

12.05.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Rechtsanwaltskammer Koblenz für den Oberlandesbezirkt Koblenz

Rheinstraße 24
56068

Telefon: 02 61 3 03 35-0
Telefax: 02 61 3 03 35-22
Telefax: 02 61 3 03 35-66

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: www.rakko.de