Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können

  • Maßnahmen oder Hilfsmittel erhalten, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder oder weiter auszuüben oder
  • Leistungen zur Änderung Ihres Berufs in Anspruch nehmen.

 

Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.

 

Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:

  • Kraftfahrzeughilfe: Zuschüsse für den Kauf eines Autos und/ oder für die behindertengerechte Ausstattung Ihres Autos, zum Beispiel für
    • die Anschaffung eines Autos: bis zu EUR 9.500 oder
    • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines vorhandenen Autos: komplett.
  • die An- und Abreisekosten zu einer Bildungsmaßnahme,
  • eine Arbeitsassistenz, also eine Person, die Sie bei der Ausführung Ihres Jobs unterstützt. Die Kosten werden höchstens für drei Jahre übernommen. Haben Sie danach weiteren Bedarf, finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz,
  • Kosten für Hilfsmittel,
    • die Sie zur Ausübung Ihres Berufs brauchen und/oder
    • die Sie für den Weg zu Ihrem Arbeitsplatz brauchen oder für die Teilnahme an einer Maßnahme, die zur beruflichen Teilhabe beiträgt sowie
  • Kosten für technische Arbeitshilfen, zum Beispiel Bildschirmlesegeräte oder Software.

 

Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:

  • Gründungszuschuss: Wenn Sie eine Existenz gründen möchten, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. Ihre selbstständige Arbeit muss zu Ihrem Krankheitsbild passen und Ihnen ein Einkommen sichern.
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): Eine Tätigkeit in einer WfbM kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
  • Leistungen zur beruflichen Anpassung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung oder Berufsvorbereitung. Wenn Sie dabei Unterstützung durch begleitende Hilfen benötigen (zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung), wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt.

 

Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

  • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
  • Beamter, Soldat oder Richter sind – bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
  • bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
  • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.

 

 

Teaser

Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung erhalten, zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Leistung zur Teilhabe müssen Sie bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung beantragen:

  • Sie können den Antrag online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung stellen:
    • Ohne Registrierung können Sie den Antrag online ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung senden. Das Unterschriftenblatt müssen Sie noch per Post senden.
    • Mit Personalausweis, Aufenthaltstitel oder elektronischer Signaturkarte können Sie den Antrag direkt online ausfüllen und papierlos abschicken.
  • Alternativ können Sie die notwendigen Antragsformulare auch im Internet herunterladen.
  • Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherung behilflich.
  • Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei den Krankenkassen, den Versicherungsämtern oder den Gemeindeverwaltungen stellen.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.

 

Wenn Sie den Antrag herunterladen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag" (Formular G0100) auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Kreuzen Sie bei Punkt 1 ("Beantragte Leistung") je nach Ihrem Fall Folgendes an:
    • "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)",
    • "Kraftfahrzeughilfe" und/oder
    • "Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind".
  • Füllen Sie auch die Formulare aus, die für die von Ihnen beantragte Leistung wichtig sind. Die nötigen Formulare finden Sie unter Punkt 1 und zwar rechts neben der Leistung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Den Zugang zu den Onlinediensten, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder ein/e VersichertenberaterIn in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen finden Sie im Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

 

Weitere Hilfe erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 10004800.

 

 

Zuständige Stelle

Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 eigenständigen Trägern. Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post bekommen haben. Der im Briefkopf angegebene Träger ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für Sie zuständig.

 

Grundsätzlich können Sie sich aber mit Ihren Anträgen, Änderungsmitteilungen und Fragen an jeden Rentenversicherungsträger wenden. Falls es nicht Ihr zuständiger Träger sein sollte, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Durch die Weiterleitung kann es aber etwas länger dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen bekommen.

 

 

Voraussetzungen

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (sogenannte "Wartezeit von 15 Jahren") oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • eine große Witwen-/ Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten oder
  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • unmittelbar zuvor eine medizinische Leistung zur Rehabilitation von der Rentenversicherung bekommen haben, die allein nicht für den angestrebten Rehabilitationserfolg ausreicht.

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erhalten Sie von Ihrer zuständigen Rentenversicherung

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: ja

 

Onlinverfahren möglich: ja

 

Schriftform erforderlich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel nein

 

 

Informationsstand

15.12.2020

 

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