Rundfunkveranstalter bundesweite Zulassung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wer als Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz tätig werden will und eine bundesweite Programmverbreitung beabsichtigt, bedarf der Zulassung der Landesbehörde, indem der Betriebssitz liegt

 

Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:

  • die Art des Rundfunkdienstes (Hörfunk, Fernsehen),
  • die Programmgattung,
  • die Programmdauer,
  • die Übertragungstechniken
  • das Verbreitungsgebiet,
  • die Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers und
  • Programmschema

 

 

Teaser

Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweites Angebot bedarf einer Zulassung. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie nachfolgend.

 

 

Verfahrensablauf

Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz  beantragt werden.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verletzt werden,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Name und Anschrift des Antragsstellers,
  • Programminhalt
  • Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm)
  • Programmdauer;

 

Sofern erforderlich hat die zuständige Landesmedienanstalt weitere Auskunft und die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung.

 

 

Rechtsbehelf

Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch einlegen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen ist bei der Medienanstalt RLP vor ihrem Vollzug schriftlich anzumelden.

 

 

Informationsstand

12.03.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Turmstraße 10
67059

Telefon: +49 621 5202-0
Telefax: +49 621 5202-152

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Homepage