Sachverständige nach Landesbauordnung Anerkennung

 

Leistungsbeschreibung

Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten. 

 

 

Teaser

Sachverständige nach Landesbauordnung müssen in einigen Bundesländern anerkannt sein, um diese Bezeichnung führen zu dürfen.

 

 

Informationsstand

05.04.2022

 

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